Beschluss des 2. Kreisparteitags
Die Partei DIE LINKE geht davon aus, dass die Erfüllung von politisch-parlamentarischen Aufgaben der Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Landtage und des Europäischen Parlaments mehr als nur eine ehrenamtliche Nebentätigkeit verlangt. Diese Mandate als Volksvertreter erfordern vielmehr den ganzen Menschen und erlauben grundsätzlich nicht, daneben den Lebensunterhalt anderweitig zu bestreiten. Nur damit rechtfertigt sich der Anspruch dieser Abgeordneten auf die ihre Unabhängigkeit sichernde Finanzierung eines vollen Lebensunterhalts aus Steuermitteln, die die Bürger aufbringen (Diäten).
Abgeordnete, die neben der Mandatsausübung einer in der Regel Arbeitszeit erfordernden entgeltlichen Tätigkeit etwa auf der Grundlage einer Fortsetzung des bereits vor Mandatsannahme bestandenen Arbeitsverhältnisses nachgehen und Einkünfte daraus erzielen, werden angesichts der bereits durch das Mandat verursachten zeitlichen Inanspruchnahme allenfalls in wenigen Ausnahmefällen plausibel nachweisen können, dass für diese Einkünfte tatsächlich eine Gegenleistung in Form adäquaten zeitlichen Aufwands erbracht wird.
Sie erwecken vielmehr den „bösen Verdacht“ fehlender Unabhängigkeit und bezahlter Interessenvermengung.
DIE LINKE wird daher nur Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl in den Deutschen Bundestag, einen Landtag oder das Europäische Parlament vorschlagen, die für den Fall des Mandatserwerbs ihre Bereitschaft erklären, sich hauptberuflich der Mandatsausübung zu widmen und daneben insbesondere keine regelmässigen Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen erzielen zu wollen, die zusammen mit den Diäten (Grundentschädigung) die vor der Mandatsannahme erzielten regelmässigen Einkünfte übersteigen.